Der Nationalrat hat mal wieder gestritten, über das Adoptionsrecht für Homosexuelle , und es schlussendlich auch angenommen, doch wichtig ist hier, das nur die Stiefkinderadoption erlaubt ist, also sozusagen ein Adoptionsrecht Lite oder besser gesagt ein beschnittenes Adoptionsrecht.
Eine rein willkürliche Beschneidung der Rechte Homosexuelle Paare. Denn theoretisch kann ein Homosexuelles Paar, dass keine eingetragene Partnerschaft hat ein Kind adoptieren, man steht damit erneut der eingetragenen Partnerschaft im Weg, denn ein Homosexuelles Paar das Kinder möchte, ist besser beraten im Konkubinat zu leben.
Doch die Debatte im Nationalrat war vor allem von konservativer Seite aus stellenweise beschämend und auch was ein bekannter SVP-Exponent über sein Mundwerk raus gelassen hat (http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Moergeli-beleidigt-Lesben-und-Schwule-26065191), ist beschämend für ein Land, dass sich eigentlich im 21. Jahrhundert befinden sollte und nicht in den 50er-Jahren.
Den Homosexuelle müssen keine schlechteren Eltern sein, die Gesellschaft geht weiter, sie wird moderner sie passt sich den Gegebenheiten an, doch nur unser Gesetz scheint auf der Stelle zu treten. Das Adoptionsrecht darf nicht nur für Stiefkinder gelten, es muss wie bei Heterosexuellen Paaren universell sein, denn das ist gerecht.
Während konservative, christliche und evangelikale Politiker viel reden, dass ein Fehlen von Papa oder Mama schadet, der soll sich mal bei denen informieren, die es wirklich wissen müssen (http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Ich-wuenschte-mir-nie-einen-Papi/story/13655359) und nicht in der Bibel suchen und das herausrufen, was sie in ihrer verkackten moralischen Vorstellung für richtig halten. Die Schweiz hinkt bei der Gleichberechtigung homosexueller selbst einzelnen Staaten in der USA hinterher, das ist beschämend.
Bald wird wahrscheinlich auch England und Wales die Ehe für Gleichgeschlechtliche Paare öffnen und was ist mit der Schweiz, wir werden wohl wie beim Frauenstimmrecht einer der letzten Staaten sein die es einführen, dass muss man verhindern, denn die Gesellschaft ist modern und fortgeschritten unser Gesetz ist rückständig und wie in den 50er-Jahren, schon eine kleine Peinlichkeit wenn man die Einführung der eingetragenen Partnerschaft feiern muss, ein Alibigesetz um die Ehe nicht zu öffnen.
Daher fordere ich das das Bundesgericht seine Aufgaben wahrnimmt und die Gleichberechtigung aller Menschen in die Wege leitet, so wie man es am 27. November 1990 mit dem Frauenstimmrecht im Kanton Appenzell Innerrhoden gemacht hat.