19.01.2012

Medienmitteilung

Anzeige bei der ESBK wegen illegalem Glücksspiel Art. 56 SBG

 

Sehr geehrte Medienschaffende

 

Die Jungen Grünen Kanton Zürich haben bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission Anzeige und Antrag zur vorbehaltlosen Untersuchung, ob die Eurex Zürich AG, ihre Verantwortlichen sowie allenfalls weitere Personen mit gleichem Vorgehen illegales Glücksspiel nach Art. 56 SBG betreiben. Unten finden Sie unser Schreiben an die ESBK. Wir begründen unsere Anzeige wie folgt: Das Schweizer Volk hat mit dem Spielbankengesetz den Rahmen für Glücksspiele gesetzt. Diese sind ausschliesslich in konzessionierten Spielbanken vorgesehen (Art. 4 SBG). Die Unterscheidung ob ein Spiel überwiegend auf Glück oder auf Geschicklichkeit aufbaut ist bei Spielangeboten daher notwendig: „Ausserhalb konzessionierter Spielbanken ist das Glücksspiel um Geld oder geldwerte Vorteile in der Schweiz verboten, nicht aber das Geschicklichkeitsspiel. Deshalb kommt der Frage, ob ein Spielgewinn überwiegend vom Geschick oder vom Glück abhängt, eine zentrale Bedeutung zu. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) prüft auf Gesuch hin oder von Amtes wegen, ob bei einem konkreten Spiel der Gewinn überwiegend durch den Zufall oder das Geschick des Spielers bestimmt wird. In der Praxis werden vor allem automatisierte Spiele beurteilt.“ (http://www.esbk.admin.ch/content/esbk/de/home/themen/geldspiel/spielunterschied.html)

 

Beim Roulettespiel kann der Spieler aufgrund der gefallenen Zahlen eine Pseudo- Wahrscheinlichkeit des Fallens einer bestimmten Zahl vorberechnen. Dieses Spiel ist als Glücksspiel taxiert. An der Börse verhält es sich nicht anders: zwar kann ein Anleger eine Eintrittswahrscheinlichkeit annähernd berechnen, mit den effektiven Daten hat das dann aber nichts zu tun, da diese erst in der Zukunft entstehen und für das Finanzprodukt ein Einzelfall sind wie das einmalige Drehen der Roulettekugel. Daher sind Börsenspiele gesamthaft darauf zu untersuchen, ob es Glücksspiele sind. Das Wort Spiel darf dabei nicht ablenken: es ist ein Kunstwort für einen wirtschaftlichen Austausch, wenn man vom Glücksspiel redet.

 

Unzweifelhaft haben die Entwicklungen der letzten Jahre an den Wertpapiermärkten gezeigt, dass das Spekulieren mit Wertpapieren vielfach ein reines Glücksspiel ist. Nicht einmal hoch spezialisierte und ausgebildete Börsenhändler, denen man Geschicklichkeit nicht absprechen kann, konnten sich gegen die Glückscharakter von Anlageprodukten wehren. Wir stellen den Antrag, dass folgende Produkte exemplarisch auf Ihr Verhältnis Glück zu Geschicklichkeit untersucht werden, alles Produkte aus dem Eurex-Produktekatalog 2011.

 

- Dow Jones-UBS Commodity IndexSM Options, S. 91 – S. 92

 

Hier wird auf die Entwicklung von Rohstoffwerten über einen längeren Zeitraum gewettet. Wären diese Werte mittels Geschicklichkeit eruierbar, würden die Emittenten solche und ähnliche Produkte gar nicht auf den Markt bringen.

 

- Phelix Base®-& Peak®-Futures sowie Optionen auf Phelix Base®-& Futures, S. 131 - S. 138

 

Es ist nicht erkennbar, wie das Wetten auf eine bestimmte Strommenge in bis zu 72 Monaten im Voraus mehr ist als das Setzen auf einem Roulettetisch.

 

- Hurrican Futures, S. 138 - S. 141

 

Es wird darauf gewettet, ob Branchenverluste aufgrund eines unbestimmbaren Wetterereignisses über oder unter einem festgelegten Wert liegen. Weder das mittelfristige Wetter (1 Jahr) noch die Schadenshöhe durch Hurrikane sind bekannte oder ausreichend ableitbare Grössen.

 

- Fixed Income Futures, S. 147 - S. 151

 

Basiswert sind hier fiktive Schuldverschreibungen von Staaten. Käufer und Verkäufer wetten, dass der effektive Zins an einem bestimmten Termin in der (fernen) Zukunft nahe dem gewetteten Wert ist. Auch hier spielt das Glück eine grosse Rolle (wer kann heute sagen, wo Italien in 16 Jahren ist).

 

- Einmonats- EONIA-Futures, S. 156 - S. 158

 

Bei diesem Produkt ist Geschicklichkeit gar nicht möglich. Die Europäische Zentralbank ist völlig unabhängig in der Zinsfestlegung und die Definition des Abrechnungspreises zeigt, dass viele Faktoren (wie Zinsniveau, Anzahl abgeschlossener Geschäfte, Geld-Briefspanne etc.) eine derartig komplexe Feinregulierung bringen, dass auch hier Glück das massgebende Element ist.

Ein Merkmal von derivativen Produkten ist, dass immer jemand kauft und jemand verkauft, dass also zwei Parteien eine Wette eingehen um Geld. So wie das Bundesgericht festgelegt hat, dass Poker ein Glücksspiel ist (auch wenn professionelle Poker-Spieler es spielen), so ist auch das Spekulieren mit Derivativen auf Rohstoffe, Lebensmittel, Wetter, Indices, Zinsentwicklungen und so weiter mit grosser Sicherheit ein Glücksspiel.

 

Andernfalls wären in den letzten Jahren nicht so viele Verlustgeschichten an den Börsen publik geworden. Unserer Ansicht nach ist es unabdingbare Pflicht der Verwaltung, über die angebotene Palette an Geldwetten durch Börsen, Banken und Wertschriftenhändler eine grundlegende Untersuchung zu eröffnen, zumal das Börsengesetz und das Reglement der Schweizer Börse keinen Anhaltspunkt geben, dass die Regelungen des Spielbankengesetzes nicht klar auch im Finanzmarkt zu gelten haben.

Wir bitten Sie um eine sorgfältige und pflichtbewusste Untersuchung sowie um die Information der Öffentlichkeit über Ihre Erkenntnisse und Beweisführung.

 

Ich grüsse Sie freundlich und benütze diese Gelegenheit, die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung zum Ausdruck zu bringen.

 

Im Namen der Jungen Grünen Kanton Zürich
Alma Redzic

 

Beilagen:

- Anzeige Eurex Zürich AG

 

Alma Redzic
Kantonsrätin, Präsidentin Junge Grüne Zürich
078 660 53 22

Junge Grüne Zürich
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