Die internationale Gemeinschaft hat Israel wiederholt aufgefordert, die Unterdrückung zu beenden und das Völkerrecht einzuhalten. Dennoch setzt die Regierung Netanjahu ihre inakzeptable Politik fort, weshalb Stimmen laut werden, die dieses Verhalten verurteilen und fordern, dass Israels Regierung zur Rechenschaft gezogen wird. Wir Jungen Grünen schliessen uns diesen Stimmen an, indem wir eine klare Reaktion der Schweiz fordern. Die internationale Gemeinschaft muss handeln, um der Gewalt ein Ende zu setzen und eine gerechte und dauerhafte Lösung für alle betroffenen Gemeinschaften zu fördern.
Als Junge Grüne sind wir vom unabdingbaren Recht der israelischen und palästinensischen Bevölkerung - jüdische, christliche, muslimische und andersgläubige Menschen - überzeugt, als Gemeinschaft und Menschen in Freiheit und Sicherheit mit gleichen Rechten zu leben.
Um einen gerechten und dauerhaften Frieden zu erreichen, sind Deeskalation, ein sofortiger Waffenstillstand und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts erforderlich.
Kontext
Die Jungen Grünen verurteilen die schrecklichen Terroranschläge vom 7. Oktober 2023 aufs Schärfste, bei denen die Hamas in einem Überraschungsangriff auf ein Musikfestival, öffentliche Plätze und Wohnhäuser Hunderte von Zivilist*innen entführt und getötet haben. Diese Angriffe, bei denen auch zahlreiche Vergewaltigungen gemeldet wurden, stellen Kriegsverbrechen dar. Es ist zwingend erforderlich, dass die Hamas alle Geiseln sofort und bedingungslos freilässt.
Seit über einem Jahr wird die Zivilbevölkerung regelmäßig ins Visier genommen, während Zehntausende Menschen starben, verletzt wurden und aus ihren Häusern fliehen mussten. Sowohl die Hamas als auch die Regierung Netanjahu wollen blindlings ihre eigenen Interessen durchsetzen und kümmern sich dabei nicht im Geringsten um das Leid der Zivilbevölkerung, das durch den Krieg und die aktuelle Eskalation verursacht wird.
Die Jungen Grünen verurteilen das brutale und völkerrechtswidrige Vorgehen der israelischen Armee, insbesondere die Angriffe auf Hilfsorganisationen und die gezielte Tötung von Journalist:innen. Zudem fordern sie die Freilassung aller Gefangenen, die ohne rechtmässiges Verfahren in israelischer Haft festgehalten werden.
Beschlüsse des Internationalen Gerichtshofs
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat sich kürzlich zu den Aktivitäten Israels in Palästina geäussert. Die Schweiz ist verpflichtet, ihr Möglichstes zu tun, damit diese Entscheidungen respektiert werden.
In ihrem Beschluss vom 26. Januar 2024 stellten die 17 Richter*innen des IGH mit überwältigender Mehrheit fest, dass für die Bevölkerung des Gazastreifens „die reale und unmittelbare Gefahr besteht, dass ein nicht wiedergutzumachender Schaden verursacht wird“, und nannten eine Reihe dringender Massnahmen, die für den israelischen Staat bindend sind.1
Am 24. Mai 2024 erließ der IGH drei Dringlichkeitsanordnungen, während die Richter die Frage des Völkermords untersuchten. Mit der Feststellung, dass die humanitäre Lage in Rafah mittlerweile als katastrophal eingestuft wird, ordnete er an, dass der israelische Staat seine Militäroffensive in Rafah sofort beenden, den Grenzübergang Rafah für humanitäre Hilfe öffnen und UN-Ermittler*innen in den Gazastreifen einreisen lassen müssen.1
In Bezug auf das Gutachten vom 19. Juli 2024 kam der IGH zu dem Schluss, dass die Besetzung der palästinensischen Gebiete durch den israelischen Staat schlicht und einfach illegal ist und dass die Besetzung als solche und nicht nur die Siedlungen und ihre Ausweitung illegal sind.1
Die Situation ist also klar: die fast 75 Jahre andauernde Besatzung ist illegal und der israelische Staat hat wiederholt gegen das Völkerrecht verstossen. Wir erkennen daher die jahrzehntelange systemische Unterdrückung der Palästinenser*innen unter dem israelischen Apartheidstaat an, wie sie vom Internationalen Gerichtshof festgestellt wurde, sowie die Unfähigkeit der westlichen liberalen Demokratien, eine nützliche Rolle bei der Schaffung von Frieden und der Umsetzung der UN-Resolutionen in der Region zu spielen.2
Die Rolle der Schweiz und der internationale Gemeinschaft
Diese Resolution entspringt dem Wunsch, die historische Verantwortung der Schweiz und der europäischen Länder klarzustellen, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um genozidale Entwicklungen in der Welt zu stoppen und sich für anhaltenden Frieden einzusetzen.
Obwohl die Mehrheit der internationalen Gemeinschaft ein Ende des Krieges fordert, exportieren mehrere Länder, darunter auch die Schweiz, weiterhin Kriegsmaterial in die Konfliktregion.
Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sind grundlegende Elemente unserer liberalen und demokratischen Gesellschaften. Das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte sind zu verbindlichen Richtlinien für die internationale Gemeinschaft geworden.
Die Jungen Grünen fordern daher in diesem Zusammenhang, dass die Schweiz:1
- mit allen Staaten zusammenarbeitet, die ihre Bereitschaft bekundet haben, sich für die Einhaltung dieser IGH-Entscheidungen einzusetzen, bis der israelische Staat das Völkerrecht vollständig respektiert;
- einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand im Gazastreifen fordert;
- ein Ende der illegalen und unmenschlichen Blockade des Gazastreifens und generell ein Ende der illegalen Besetzung der besetzten palästinensischen Gebiete fordert;2
- alle notwendigen Schritte unternimmt, um die oben genannten Forderungen zu erfüllen, insbesondere:
- für die massive Bereitstellung humanitärer Hilfe für Gaza zu sorgen;
- die finanzielle Unterstützung für die UNRWA zu bestätigen und die Aufrechterhaltung dieser Institution zu fordern;
- alle militärischen und kommerziellen Kooperationen und Beziehungen mit der israelischen Regierung und jenen Institutionen, die Netanjahu in seinem brutalen Vorgehen unterstützen, sowie der Hamas und anderen bewaffneten Gruppen in Gaza sofort einzustellen. Und zwar so lange, bis ein dauerhafter Waffenstillstand erreicht ist;
- den Ausschluss des israelischen Staates aus allen wichtigen internationalen Veranstaltungen (z.B. wirtschaftliche Konferenzen, Olympische Spiele oder Eurovision Song Contest) zu fordern, welche nicht dem Ziel des dauerhaften Waffenstillstandes beitragen;
- die Gültigkeit des Schutzstatus S (für schutzbedürftige Personen) auf die palästinensische Bevölkerung ausweitet;
- sich der Völkermord-Klage Südafrikas anschliesst;
- sich in der UNO für eine unabhängige und umfassende Untersuchung einsetzt;
- den Staat Palästina anerkennt.
1Teile des Textes wurden aus der Petition der Fédération Suisse Palestine übernommen: https://www.petitionenligne.net/dachverband_schweiz-palastina_-_offener_brief_an_den_bundesrat
2Diese Passage bezieht sich explizit auf die Bestimmungen des UN-Teilungsplans von 1947. Wir sprechen dem Staat Israel nicht das Existenzrecht ab.
Verabschiedet an der Mitgliederversammlung vom 9. November 2024 in Sion und der Vorstandssitzung vom 20. November in Bern.